Innenbeleuchtetes Fußgängerüberwegtransparent

Fußgängerüberwege als gefährliche Konfliktzonen erfordern höchste Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern. Insbesondere in den Nachtstunden und bei schlechten Witterungsbedingungen besteht an unbeleuchteten Zebrastreifen ein hohes Unfallrisiko zwischen Kraftfahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern. Aktuelle Zahlen sprechen von 30.000 Unfällen im Jahr, wobei 1,5 % davon tödlich enden. Mit unserem innenbeleuchteten Fußgängerüberwegtransparent, das auf dem VZ 350 basiert, sorgen wir dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer mit Sicherheit gesehen werden. Und zwar mit 56 % Stromersparnis im Vergleich zu herkömmlichen Modellen.

Was ist ein FGÜ?

MEHR ALS EIN ZEBRASTREIFEN.

Mit dem sperrigen Wort Fußgängerüberwegtransparent, kurz FGÜ, wird eine sichere Stelle zur Querung einer Straße bezeichnet, an der Fußgängern Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern eingeräumt wird. Dieser Vorrang wird durch bauliche Maßnahmen kenntlich gemacht. Am weitesten verbreitet ist dabei der Zebrastreifen, der mit spezieller Fahrbahnmarkierungsfolie permanent aufgebracht ist und auf Querungsstellen hinweist. Diese Grundform der Fußgängerüberwege wird allerdings nachts oder bei Starkregen schnell übersehen und kann in Verbindung mit dunkel gekleideten Personen zu einer exponierten Gefahrenstelle werden.

Daten & Fakten

  • 1952: Erster Zebrastreifen
  • seit 1964 Vorrang für Fußgänger
  • kein Vorrang für Radfahrer
  • über 30.000 Unfälle innerorts
  • davon 80 % bei Querungen
Fotocollage verschiedener Fußgänger auf einem Zebrastreifen mit innenbeleuchtetem FGÜ, welches die Personen beleuchtet. Im Hintergrund ist ein anfahrender Bus zu sehen.

Innenbeleuchtete FGÜ

MIT SICHERHEIT GESEHEN.

Der Gesamtverband Deutscher Versicherer kam in entsprechenden Untersuchungen und Studien zu einer zentralen Erkenntnis: Die Unfalldichte an Querungen, die entsprechend der geltenden Richtlinien geplant und umgesetzt wurden, fiel gegenüber anderen Anlagen deutlich niedriger aus. Besonders hervorgehoben wurde dabei die gestaltungstechnische Anforderung einer zusätzlichen Beschilderung und Beleuchtung.

Mit Blick auf diese essenzielle Präventionsmaßnahme haben wir ein innenbeleuchtetes FGÜ auf Basis des VZ 350 entwickelt, welches wir grundlegend überarbeitet und unter anderem im Hinblick auf aktuelle lichttechnische Anforderungen mit modernster LED-Technik ausgestattet haben.

Zur Richtlinie
Abbildung eines realen FGÜ -Fußgängerüberwegtransparentes auf Basis des VZ 350 aus der Perspektive schraeglinks.

Modernes Fußgängerüberwegtransparent – FGÜ

SICHER. SICHTBAR. UMWELTFREUNDLICH.

Wir haben unser innenbeleuchtetes FGÜ mit modernster LED-Technik und durchweg erstklassigen Komponenten vollständig überarbeitet. Sämtliche aktuellen lichttechnischen Anforderungen an die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen und an innenbeleuchtete Verkehrszeichen werden erfüllt – dies spiegelt sich in den Zertifizierungen nach DIN 67523-1, DIN EN 13201-2 und DIN EN 12899-1 wider. Zusätzlich überzeugt das FGÜ 2.0 mit bis zu 56 % Energieeinsparung im Vergleich zu herkömmlichen Modellen.

Durch den seitlich bis auf den Gehweg strahlenden Bodenstrahler mit einer nutzbaren Leuchtbreite von über 8,50 m werden querende Fußgänger schon früh für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar. Zur Erhöhung der Auffälligkeit des Fußgängerüberwegs wird empfohlen, dessen Beleuchtung in einer von der Lichtfarbe der umgebenden Straßenbeleuchtung abweichenden Farbtemperatur zu wählen. Aus diesem Grund bieten wir unser FGÜ 2.0 in drei Varianten mit unterschiedlichen Farbtemperaturen des Bodenstrahlers an: 2.200 K, 3.000 K und 4.000 K.

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Zusammenfassung

Alle Fakten auf einen Blick.
  • innenbeleuchtetes Verkehrszeichen zertifiziert nach DIN EN 12899-1
  • zugelassen als Straßenbeleuchtung nach DIN EN 13201-2
  • zur Beleuchtung von Fußgängerüberwegen entsprechend DIN 67523-1
  • in drei Lichtfarben erhältlich (2.200 / 3.000 / 4.000 Kelvin)
  • >100.000 Stunden LED-Lebensdauer
  • gestaltet entsprechend bundesweit gültiger Richtlinie R-FGÜ-2001
  • fokussierte und breitstrahlender Varianten
  • ausgeleuchtete Fahrbahnbreite 8,50 m
  • wartungsfreie Bauweise
  • integrierte Ventilation
Abbildung einer Farbtemperaturskala in Kelvin von Warmen zu Kaltem Licht. Auf der Skala sitzt ein Schmetterling zur Visualisierung der Insektenfreundlichkeit auf der Warmlichtseite.

Wirkungsweise

MIT SICHERHEIT GESEHEN.

Zeit für einen Perspektivwechsel – Stellen Sie sich vor, Sie stehen an einem Zebrastreifen in der Dämmerung. Die Lichter der Autos ziehen vorbei, doch kaum eines verlangsamt seine Fahrt.
Ein Fußgänger nähert sich dem Zebrastreifen. Doch die heranfahrenden Autos bremsen nicht. Erst als er schon fast auf der Fahrbahn steht, verzögern sie abrupt – riskante Sekunden, die über Sicherheit oder Gefahr entscheiden. Als es gänzlich Dunkel wird, leuchtet das Fußgängerüberwegtransparent hell auf und taucht den Zebrastreifen sowie den angrenzenden Wartebereich der Fußgänger in helles Licht.

Ab diesem Moment bremsen Fahrzeuge bereits einige Meter eher ab und nehmen die Gefahrenstelle bewusster wahr. Aus einer gefährlichen Dunkelzone wird ein sicherer Überweg. Mit Sicherheit gesehen – unser FGÜ macht den Unterschied.

Schema zur Darstellung der fokussierten (Ausleuchtung des definierten Bereichs von 8,50 m) und breitstrahlenden Variante (Strahlung über 8,50 m hinaus) des Fußgängerüberwegtransparent (FGÜ).

Varianten

FOKUSSIERT ODER BREITSTRAHLEND.

Einseitig oder doppelseitig, links oder rechts – für alle Anforderungen bieten wir das passende Produkt inklusive Aufstell- und Befestigungsvorrichtungen. Die Variantenvielfalt des Fußgängerüberwegtransparents unterscheidet zwischen fokussierter und breitstrahlender Beleuchtung. Mit der fokussierten Leuchtbreite wird der definierte Bereich von bis zu 8,50 m breite Straßen ausgeleuchtet. Wohingegen die breitstrahlende Variante entsprechend des eingestellten Winkels, über die 8,50 m hinaus strahlt, und damit die Sicherheit der Fußgänger vom ersten bis zum letzten Schritt gewährleistet. Alle schrägstrahlenden Varianten sind gemäß der Richtlinie R-FGÜ 2001 zugelassen.

Verkehrstechnische Untersuchungen haben gezeigt, dass eine von der Umgebungsbeleuchtung abweichende Lichtfarbe die Wahrnehmung durch Fahrzeuge verbessert. Zudem reduziert eine angepasste Lichttemperatur nicht nur die Lichtverschmutzung, sondern wirkt auch insektenfreundlich. Unsere FGÜs sind daher in drei verschiedenen Lichtfarben erhältlich.

Der Vorteil eines breitstrahlenden Fußgängerüberwegtransparents ist die Ausweitung der beleuchteten Fläche auf den Gehweg. Dadurch erscheinen Fußgänger früher im Sichtfeld ankommender Fahrzeuge und tauchen weniger überraschend aus der Dunkelheit auf.

Allerdings werden in Wohngebieten umliegende Häuser stärker beleuchtet als bei einer fokussierten Beleuchtung.

Foto eines Mitarbeiters des Schilderwerk Beutha, welcher ein Fußgängerüberwegtransparent montiert. Im Hintergrund sind weitere FGÜs zu sehen.
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Rechtliches und Gesetzliches

BEI DER AUFSTELLUNG ZU BEACHTEN.

Das Aufstellen verkehrstechnischer Einrichtungen im Straßenverkehr ist entsprechend § 26 StVO (vgl. VwV zu § 25 StVO) geregelt. Ergänzt und präzisiert werden die Maßgaben zu den Verkehrszeichen (VZ) 293 und 350 durch die bundesweit geltende Richtlinie R-FGÜ 2001. Zentraler Bestandteil dieser Richtlinie ist die Sicherstellung der Erkennbarkeit der Beschilderung sowie der Fußgänger. Dabei sind bauliche Aspekte wie die richtigen Abstände zu Kurven, Haltestellen und anderen Hindernissen am Straßenrand bei der Anlage eines Fußgängerüberwegs zu beachten.

Um die Sichtbarkeit von Fußgängern bereits auf der Wartefläche sicherzustellen, ist es zudem zweckmäßig, die Beschilderung des FGÜ konstruktiv mit den besonderen Beleuchtungseinrichtungen des FGÜ zu verbinden. Mit anderen Worten: ein innenbeleuchtetes Fußgängerüberwegtransparent auf Grundlage des Verkehrszeichens VZ 350 (Fußgängerüberweg) zu nutzen.

Auf einen Blick

  • FGÜ sind nach §26 StVO entsprechend der Maßgaben zum VZ 350 anzuordnen.
  • Sie dürfen ausschließlich innerorts, an einspurigen Straßen mit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h angelegt werden.
  • Frühzeitige Erkennbarkeit der Querung muss für alle Fahrzeuge sichergestellt werden.
  • Ein FGÜ muss beleuchtet sein, damit Fußgänger und Verkehrszeichen bei Dunkelheit und aufgrund von Witterung deutlich erkennbar sind.
  • Zur Erhöhung der Wahrnehmung sollte die Lichtfarbe von der durchgehenden Straßenbeleuchtung abweichend sein.

Installation und Wartung

SCHNELLE UND HALTBARE MONTAGE.

Montiert wird das FGÜ „Überkopf“ an einem sogenannten Peitschenmast in Kombination mit einer justierbaren Halterung, die den Einstellbereich von 12° um die Vertikalachse ermöglicht. Die Ausrichtung zum beleuchteten Bodenbereich erfolgt über die Horizontalverstellung und die Verbindung der Schelle mit dem Mast.

Das innenbeleuchtete Fußgängerüberwegtransparent ist wartungsfrei konzipiert und durch die Schutzklasse IP54 allseitig vor Spritzwasser geschützt. Selbst bei kräftigen Regenschauern oder Herbststürmen bleibt die innenliegende Elektronik trocken und das FGÜ intakt. Entsprechend dieses Industriestandards steht einer langjährigen Nutzung im Außenbereich nichts entgegen.

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Abbildung eines FGÜ inklusive Halterung.
Schilderwerk-Beutha-Susan-Barta
Frau Susan Barta

Teamleitung Innendienst

Download technische Dokumente

BROSCHÜRE, DATENBLATT UND LICHTDATEN.
Abbildung der Broschüre für das Fußgängerüberwegtransparent als Mock-up.
Abbildung des Datenblattes für das Fußgängerüberwegtransparent als Mock-up.