innenbeleuchtetes Fußgängerüberwegtransparent VZ 350

Fußgängerüberwege als gefährliche Konfliktzonen erfordern höchste Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern. Unter anderem, müssen diese entsprechend der Richtlinie R-FGÜ 2001 beleuchtet sein. Bevorrechtigte Fußgänger auf dem Überweg und am Straßenrand sind auch bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn deutlich und rechtzeitig erkennbar zu machen.
Schilderwerk-Beutha-Tim-Kiess
Herr Tim Kieß

Geschäftsbereichsleitung Vertrieb

IBVZ 350 - Version 2.0 komplett neu überarbeitet
  • innenbeleuchtetes Verkehrszeichen zertifiziert nach DIN EN 12899-1
  • zugelassen als Straßenbeleuchtung nach DIN EN 13201-2
  • zur Beleuchtung von Fußgänger­über­­wegen entsprechend DIN 67523-1
  • Bodenstrahler in zwei Lichtfarben erhältlich (3000 / 4000 Kelvin)
  • nur 21 kg Gesamtgewicht
  • wartungsfreie Bauweise
  • >100.000 Stunden LED-Lebensdauer
  • Gehäuseschutzart IP54
  • elektrische Schutzklasse SK2
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Durch den seitlich bis auf den Gehweg strahlenden Bodenstrahler mit einer nutzbaren Leuchtbreite von über 8,50 m, werden querende Fußgänger schon früh für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar.

Zur Erhöhung der Auffälligkeit des Fußgängerüberwegs wird empfohlen, dessen Beleuchtung abweichend zur Lichtfarbe der umgebenden Straßenbeleuchtung zu wählen. Aus diesem Grund bieten wir unser FGÜ 2.0 in zwei Varianten mit unterschiedlichen Farbtemperaturen des Bodenstrahlers (3000 / 4000 K) an.

Zu den FußgängerüberwegtransparentenDownload Eulumdat Dateien als zip (Lichtplanung)