PRAKTISCHE MONTAGEANLEITUNGEN

Sie benötigen Hilfestellung bei der korrekten Befestigung von Verkehrsschildern?

Auf unserem Youtube-Kanal finden Sie jede Menge hilfreicher Montagevideos, wie zum Beispiel:

  • Batteriewechsel an Warnleuchten
  • Funktionsweise eines Spannwerkzeuges für Stahlbänder
  • Befestigung eines Flachschildes mit Schneckenschraubschellen und Schneckenschraubband
  • Montage eines Straßennamenschildes mittels Rohrschelle
  • Befestigung eines Flachschildes mit Rohrschelle
  • Befestigung eines Rundform-Verkehrszeichens mit Edelstahl-Klemmschelle
  • Montage von einfachen und einflügeligen Klappschildern
  • Montage eines Verkehrszeichens mit Schiebeschelle leichte Bauart
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SCHILDER-BASICS

Profilverstärkte Verkehrszeichen besitzen ein um das Bildträgerblech gezogenes Randprofil aus Aluminium (Alform). Diese Schildkanten sind geschützte Schildkanten Klasse E2 nach DIN EN 12899-1 Tabelle 14. Die Größe der Schildflächen bestimmt die zu verwendende Profilhöhe. Mittelgroße und große VZ sind für ortsfeste Aufstellungen profilverstärkt auszuführen.

Aufstellvorrichtungen (z. B. Fußplatten und Fußplattenträger) im Bereich von Arbeitsstellen müssen den Vorgaben der TL Aufstellvorrichtungen 97 entsprechen. Bei der Wahl der richtigen Aufstellvorrichtung sind verschiedene Kriterien zu beachten, diese sind u.a. die Schildfläche und -anordnung (Einzelschild oder Schildkombination).
Die Größe der Verkehrszeichen, die Art der Aufstellung und Anbringung sind in den §§ 39 bis 43 VwV-StVO geregelt. Dabei ist die Größe auf das tatsächlich notwendige Erfordernis zu begrenzen.

 

Aufstellhöhe von Schildern

Die Mindesthöhe zwischen Unterkante Verkehrszeichen und Aufstellfläche (Boden) beträgt in der Regel 2,20 m außerhalb der Fahrbahn sowie über Geh- und Radwegen. Im Bereich von Arbeitsstellen ist eine Reduzierung auf 1,50 m außerhalb von Geh- und Radwegen möglich. Angaben zu weiteren Aufstellhöhen finden sich in den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021 – RSA 21.

 

Widerstandsfähigkeit gegen Windbelastung

Temporäre Verkehrszeichen müssen standsicher aufgestellt werden. Für die Berechnung der Standsicherheit ist im innerörtlichen Bereich (windgeschütztes, bebautes Gebiet) eine Windlast von 0,25 kN/m² und außerorts von 0,42 kN/m² zugrunde zu legen. Um den verschiedensten Anforderungen entsprechen zu können, sind Aufstellvorrichtungen einer bestimmten Standsicherheitsklasse (K1 – K9) gemäß TL-Aufstellvorrichtungen 97 zugeordnet. Fußplatten, Fußplattenträger und Ständer sind dauerhaft mit der Standsicherheitsklasse/n gekennzeichnet.

Grundsätzlich gilt:
K1 steht für eine Fußplatte mit mindestens 28kg Gewicht und einer Länge von 85 – 90cm (bei mindestens 40cm Breite).
Die Anzahl der Fußplatten aus der Standsicherheitsklasse (K1 = 1 Stück, K2 = 2 Stück, K3 = 3 Stück) abzuleiten, kann nicht beliebig fortgesetzt werden. Sofern mehr als 3 Fußplatten übereinander gestapelt werden, ist ein TL-Fußplattenträger gemäß TL-Aufstellvorrichtung zwingend einzusetzen. Dieser ist dann zum Erreichen der benötigten Standfestigkeit mit der erforderlichen Anzahl an Fußplatten zu kombinieren.

Auf der Internetseite des IVSt Fachabteilung Verkehrssicherung – www.ivst.de/verkehrssicherung unter der Rubrik: „Standsicherheitstool“
kann je nach Aufstellungserfordernis die notwendige Standsicherheitsklasse berechnet werden.

Weitere Informationen zu konkreten Produkten finden Sie in unserem Bestellportal.

Zu den Aufstellvorrichtungen
BEISPIELKOMBINATIONEN

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann nicht übernommen werden.

Die IVZ-Norm ist eine von der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V. herausgegebene deutsche Norm. Sie beschreibt die Anforderungen an ortsfeste, vertikale Verkehrszeichen und deren Aufstellvorrichtungen.
In dieser Norm wird auch die Lochung von Schildern beschrieben.
Die Lochpläne I und II sind zur Befestigung von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten vorgesehen.
Werden diese Schilder mit Schellen am Pfosten befestigt, sind die Anforderung durch Windlast und zulässiger Verformung nach DIN EN 12899-1 erfüllt. Der Lochplan III erfüllt diese Bedingungen bei Befestigung des Schildes in einem Rohrrahmen.

Für die Bestimmung der jeweiligen Pfostenlänge, müssen die Schildhöhe, Bodenfreiheit und Einbautiefe (ca. 500 – 750 mm) in den Boden berücksichtigt werden.

Alle vollständigen Informationen zur Pfostenlängenbestimmung finden Sie in der aktuellen IVZ-Norm.

Zur IVZ-Norm
Hier einige Beispiele
  • Bodenfreiheit bei Hochaufstellung: mindestens 2 m
  • Bodenfreiheit über Rad- und Fußwegen: mindestens 2,2 m
  • Bodenfreiheit bei Wegweisern: mindestens 1,5 m
  • Bodenfreiheit bei Tiefaufstellung (zweibeinige Rohrrahmen): 1 m
  • Bodenfreiheit auf Verkehrsinseln und -teilern: 0,6 m
  • Bodenfreiheit von Schraffenbaken bzw. Schraffenbaken mit Dreieck: 0,3 m

Seit 1960, mit der Einführung des RAL-Gütezeichens, bilden die Güte- und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. und die aktuellen Richtlinien für Aufstellvorrichtungen von Verkehrszeichen die Grundlage der Qualitätssicherung.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) bestimmt, dass Verkehrszeichen nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn sie anerkannten Qualitätsstandards genügen. Zudem müssen ortsfeste Verkehrszeichen sowohl den festgelegten als auch den optionalen Anforderungen der europäischen DIN EN 12899-1 Norm entsprechen und auch den Konformitätsanforderungen der Bauproduktenverordnung (EN 12899-1) gerecht werden.

Um die Qualitätssicherung zu gewährleisten, müssen Verkehrszeichen das RAL-Gütezeichen der genannten Güteschutzgemeinschaft tragen. Darüber hinaus müssen ortsfeste, vertikale Verkehrszeichen zur Bestätigung ihrer Konformität mit den Anforderungen der Bauproduktenverordnung, der DIN EN 12899-1 und der IVZ-Norm das CE-Zeichen tragen.

Das Gütezeichen wird mit fünf zusätzlichen Ziffern geführt, die den Hersteller, das Lieferquartal und das Lieferjahr bezeichnen. Als Kennzeichen des Gütezeichenbenutzers gilt die dem Hersteller zugeteilte zweistellige Kennziffer. Für Lieferquartal und Lieferjahr ist eine dreizifferige Zahl anzugeben, deren erste Ziffer das Quartal bezeichnet. Die Kennzeichnung ist durch Perforieren in das weiße Feld oberhalb des RAL-Schriftzuges aufzubringen.

Gütezeichen sind grundsätzlich auf der Rückseite der Verkehrszeichen oder Güteschilder anzubringen, bei doppelseitigen Verkehrszeichen oder Güteschildern in der linken unteren Ecke der Vorderseite oder in der rechten unteren Ecke der Rückseite.

Gedruckte Signalbilder sind im Druckbild mit einer gesonderten Kennzeichnung zu versehen. Jeder Hersteller, der Druckverfahren (Siebdruck / Digitaldruck) einsetzt, bekommt ein Kennzeichen, bestehend aus einer Buchstaben/Ziffern-Kombination. Sämtliche Verkehrszeichen aus unserem Hause tragen entsprechend ein „5h“ im unteren Bereich des Signalbildes. Die Kennzeichnung ist einmal negativ in jedes schwarze Sinnbild, jeden schwarzen oder roten Rand und jede blaue Kontrastfarbe einzubringen.

Das Schilderwerk Beutha besitzt alle erforderlichen Nutzungsrechte und Zulassungen zur Produktion von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Dies berechtigt das Unternehmen, gemäß nationalen (RAL) und europäischen (CE) Standards zu kennzeichnen.

Retroreflektierende Folien der Verkehrszeichen strahlen über bestimmte Winkelbereiche das Licht zurück zur Quelle.
Die DIN 67520 kennt drei Klassen von Retroreflexion mit unterschiedlichen Mindestrückstrahlwerten. Das sind die Klassen RA 1, RA 2 und RA 3.

Dabei kommen je nach Bauart entweder eingebundene (Bauart A) bzw. eingekapselte (Bauart B) Mikroglasperlen oder Mikroprismen (Bauart C) zum Einsatz.

MERKBLATT FÜR DIE WAHL DER LICHTTECHNISCHEN LEISTUNGSKLASSE VON VERTIKALEN VERKEHRSZEICHEN UND VERKEHRSEINRICHTUNGEN (MLV)
das umfeld entscheidet

Das MLV sollte Grundlage für die Wahl der Retroreflexionsklasse sein.
Wichtige Kriterien sind dabei die Stärke der Umfeldbeleuchtung und der störende Einfluss von externen Lichtquellen im Sichtbereich des Schilderstandorts. Beim Einsatz außerorts mit normalen Bedingungen empfiehlt das MLV zum Beispiel RA2. Steht das Schild jedoch in einem hell beleuchteten Umfeld, schlägt es RA3 vor. Das gilt besonders für belebte Innenstädte, in denen Leuchtreklamen und andere optische Reize die Erkennbarkeit wichtiger Verkehrszeichen beeinträchtigen.

Ein entscheidender technischer Unterschied: Die Folien RA2 und RA3 altern wesentlich langsamer als RA1. Der weitaus größte Anteil der deutschen Verkehrsschilder, die älter als 15 Jahre sind, ist noch mit der schneller alternden Folie der Klasse RA1 ausgerüstet.

Flachform

Flachschild

ALFORM

Profilverstärkter Bildträger
  • 2 mm starkes Trägermaterial aus Vollaluminium oder Aluminium-Verbund mit nachträglich angebrachtem, umlaufendem Aluminiumprofilrahmen
  • Befestigung mittels Alform-Klemmschellen aus Aluminium
  • Bezeichnungen z.B. auch profilverstärkt, randverstärkt

RUNDFORM

Randverformter Bildträger
  • 1,85 mm starkes Aluminiumblech mit umgebördeltem Rand
  • Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
  • Bezeichnungen z.B. auch randverformter Bildträger, Alkant, Formline

Die Ausführung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist auf die tatsächliche Erfordernis zu begrenzen. In der Regel richtet sich die Form und Größe eines Verkehrszeichens nach definierten Geschwindigkeitsbereichen.

  • Auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen werden Verbote und vergleichbare Anordnungen zunächst durch Verkehrszeichen der Größe 3 (125% – 140%) angekündigt, Wiederholungen erfolgen in der Regel in der Größe 2 (100%)
  • Kleinere Ausführungen als Größe 1 kommen unter Berücksichtigung des Sichtbarkeitsgrundsatzes nur für den Fußgänger- und Radverkehr sowie die Regelungen des Haltens und Parkens in Betracht