Seit 1960, mit der Einführung des RAL-Gütezeichens, bilden die Güte- und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. und die aktuellen Richtlinien für Aufstellvorrichtungen von Verkehrszeichen die Grundlage der Qualitätssicherung.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) bestimmt, dass Verkehrszeichen nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn sie anerkannten Qualitätsstandards genügen. Zudem müssen ortsfeste Verkehrszeichen sowohl den festgelegten als auch den optionalen Anforderungen der europäischen DIN EN 12899-1 Norm entsprechen und auch den Konformitätsanforderungen der Bauproduktenverordnung (EN 12899-1) gerecht werden.
Um die Qualitätssicherung zu gewährleisten, müssen Verkehrszeichen das RAL-Gütezeichen der genannten Güteschutzgemeinschaft tragen. Darüber hinaus müssen ortsfeste, vertikale Verkehrszeichen zur Bestätigung ihrer Konformität mit den Anforderungen der Bauproduktenverordnung, der DIN EN 12899-1 und der IVZ-Norm das CE-Zeichen tragen.
Das Gütezeichen wird mit fünf zusätzlichen Ziffern geführt, die den Hersteller, das Lieferquartal und das Lieferjahr bezeichnen. Als Kennzeichen des Gütezeichenbenutzers gilt die dem Hersteller zugeteilte zweistellige Kennziffer. Für Lieferquartal und Lieferjahr ist eine dreizifferige Zahl anzugeben, deren erste Ziffer das Quartal bezeichnet. Die Kennzeichnung ist durch Perforieren in das weiße Feld oberhalb des RAL-Schriftzuges aufzubringen.
Gütezeichen sind grundsätzlich auf der Rückseite der Verkehrszeichen oder Güteschilder anzubringen, bei doppelseitigen Verkehrszeichen oder Güteschildern in der linken unteren Ecke der Vorderseite oder in der rechten unteren Ecke der Rückseite.
Gedruckte Signalbilder sind im Druckbild mit einer gesonderten Kennzeichnung zu versehen. Jeder Hersteller, der Druckverfahren (Siebdruck / Digitaldruck) einsetzt, bekommt ein Kennzeichen, bestehend aus einer Buchstaben/Ziffern-Kombination. Sämtliche Verkehrszeichen aus unserem Hause tragen entsprechend ein „5h“ im unteren Bereich des Signalbildes. Die Kennzeichnung ist einmal negativ in jedes schwarze Sinnbild, jeden schwarzen oder roten Rand und jede blaue Kontrastfarbe einzubringen.
Das Schilderwerk Beutha besitzt alle erforderlichen Nutzungsrechte und Zulassungen zur Produktion von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Dies berechtigt das Unternehmen, gemäß nationalen (RAL) und europäischen (CE) Standards zu kennzeichnen.