WURDE IHR ORTSSCHILD GESTOHLEN?

Langeweile, Souvenir-Jagd oder schlichtweg Vandalismus – Ortsschilder werden gerne entwendet, insbesondere bei ausgefallenen Ortsnamen wie „Schwarzer Kater“. Dabei ist der Diebstahl einer Ortstafel kein Kavaliersdelikt. Für Sie als Kommune ergeben sich dabei rechtliche und organisatorische Folgen, welche Sie nach dem Diebstahl eines Ortsschildes schnellstens klären und lösen müssen, beginnend mit der Ersetzung des jeweiligen Schildes. Wir lösen für Sie das letzte Problem zuerst, innerhalb einer Woche liefern wir Ihnen ein neue Ortstafel.

Auswirkungen einer fehlenden Ortstafel

Die Entwendung von Ortstafeln ist rechtlich betrachtet nicht nur ein Diebstahl sondern erfüllt zudem auch den Tatbestand der Sachbeschädigung, in diesem Sinne müssen Sie als Kommune zuallererst einmal Strafanzeige stellen. Weiterhin obliegt es Ihrer Verantwortung eine entsprechende verkehrstechnische Maßnahme einzuleiten. Mit dem Diebstahl eines Ortsschildes verliert nicht nur die jeweilige Ortschaft Ihren Namen, sondern auch die Kennzeichnung des „innerörtlichen Verkehrsraumes“ ihre Wirkung. Um rechtssicher die übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer für Verkehrsteilnehmer anzuzeigen bedarf es daher nun der Aufstellung eines mobilen Tempo 50 – Verkehrszeichens.

Folgen für Kommunen

In Einzelfällen muss die Entwendung einer Ortstafel als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr entsprechend §315b StGB betrachtet werden. Insbesondere, wenn es durch Geschwindigkeitsübertretungen zu Personenschäden kommt.
  • Pflicht zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
  • Kosten für Ersatz und Installation
  • Strafanzeige und zivilrechtliche Ansprüche
  • Recht auf Nebenklage
  • Erhöhte Versicherungskosten
  • Verwaltungsaufwand und negative Auswirkungen

Gestohlene und entwendete Ortstafeln finden Sie nervig? Wir auch!
Darum haben wir eine Lösung gefunden und die gibt es zu jeder Bestellung kostenlos dazu!

Ortsschild mit Diebstahlschutz mit der Aufschrift: Sicher, Diebstahl und das Diebstahl ist durchgestrichen

Heißt es Ortsschild oder Ortstafel?
Die Bezeichnung Ortstafel ist natürlich richtig, jedoch weniger verbreitet.
Wir nutzen daher beide Begriffe synonym.

UNSERE LÖSUNG

Ganz gleich ob Ihre Ortsschilder häufig, selten oder noch nie entwendet wurden, es gibt immer ein erstes Mal! Wir empfehlen daher ganz klar die Befestigung ihrer Ortstafeln mit Linsenkopfschrauben und Abreißmuttern, praktischerweise erhalten Sie diese zu jeder Bestellung bei uns kostenlos dazu. Wie der Name bereits suggeriert, reißt die Mutter bei Erreichen eines bestimmten Drehmomentes ab. Zurück bleibt eine konische Mutter, die nicht mehr einfach so gelöst werden kann.

  • inklusive gratis Diebstahlschutzbefestigung
  • normgerechte Beschilderung
  • Lieferung innerhalb von 5 Werktagen bei Ersatz
  • Montage möglich

Die Montage ist mit Standardwerkzeug möglich, die Schrauben lassen sich allerdings nur mit Spezialwerkzeug öffnen. Bereits bestehende Ortstafeln können auf diese Weise ebenfalls diebstahlhemmend abgesichert werden.

Bild eines Diebstahlschutz-Set für Ortsschilder
Ortsschild - Sicherungsset

Zu jeder bestellten Ortstafel erhalten Sie gratis ein entsprechendes Sicherungsset, bestehend aus Linsenkopfschrauben und Abreißmuttern.

Schilderwerk-Beutha-Melanie-Müller
Frau Melanie Müller

Kundenbetreuung / Innendienst

Strafen für Ortsschild-Diebstahl

Das Entwenden von Ortsschildern, sei es aus Langeweile, Souvenirjagd oder Vandalismus, ist kein harmloser Spaß, sondern eine Straftat mit ernsten Konsequenzen. Der Diebstahl nach § 242 StGB sowie die Sachbeschädigung nach § 303 StGB können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Besonders schwerwiegend ist das Fehlen der Schilder im Straßenverkehr, da dies als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB bewertet werden kann. Sollte es durch das Fehlen des Schildes zu einem Unfall oder Personenschaden kommen, etwa wegen überhöhter Geschwindigkeit, drohen den Tätern noch höhere Strafen.
Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auf sie zukommen, da die Gemeinde für den Ersatz des Schildes aufkommt. Insgesamt können die Folgen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und hohen Schadensersatzforderungen reichen.

  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Zusätzlich: Zivilrechtliche Folgen wie Schadensersatzansprüche
  • Eintrag ins polizeiliche Führungsregister möglich